Der Förderverein, vertreten durch den Vorstand, ist im Sinne der EU-Datenschutz-grundordnung (EU-DGVO) verantwortlich für den Schutz der Daten seiner Mitglieder.
Den rechtlichen Rahmen dafür bilden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemedien Gesetz (TMG).
Mit dem Eintritt in den Verein werden die folgenden personenbezogenen Daten erfasst:
Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und/der E-Mail-Adresse, Mitgliedbeitrag, Datum des Eintritts und zum gegebenen Zeitpunkt Datum des Ausscheidens.
Es gilt die Verpflichtung, mit personenbezogenen Daten sorgsam umzugehen und sie ausschließlich für die Förderung der Vereinszwecke, zur Verwaltung und zur Betreuung der Mitglieder zu verwenden und nicht weiterzugeben.
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, genutzt und verarbeitet, wenn die betreffende Person in die Datenerhebung und –verarbeitung einwilligt.
Es besteht das Recht, auf Antrag unentgeltlich eine Auskunft über die gespeicherten Daten anzufordern und/oder eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Ausnahmen begründen sich in gesetzlichen Vorschriften zu vorgeschriebener Datenspeicherung und/oder Aufbewahrungspflichten.
Das für die Mitglieder- und/oder Beitragsverwaltung zuständige Vorstandsmitglied unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Scheidet ein für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständiges Vorstandsmitglied aus, sind alle Dateien und entsprechende Unterlagen/Dokumente vollständig zu übergeben.
Die unterschriebene Verpflichtungserklärung gilt auch nach Ausscheiden weiter.
Die personenbezogenen Daten werden bis zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft und der Nachweis über die gezahlten Mitgliedsbeiträge gemäß gesetzlicher Vorschriften
10 Jahre aufbewahrt.
Bei Nutzung der Webseiten des Vereins gilt die darin veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Veröffentlichungen in Presse/Medien oder auf den Webseiten des Vereins (auch Fotos von Veranstaltungen) in personenbezogener Form erfolgen nur bei Ereignissen im öffentlichen Interesse und mit Einwilligung der betreffenden Vereinsmitglieder.
Vor öffentlicher Bekanntgabe von Spenden und Spendernamen von Vereinsmitgliedern oder externer Spender/Sponsoren ist eine Einverständniserklärung einzuholen.
Das beigefügte „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ ist Bestandteil dieser Datenschutzordnung.
Beschluss des Vorstandes vom 24.07. 2018 Monika Meng, 1.Vorsitzende